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Januar 20, 2012 at 12:21
Vorläufige Deckungszusage
Die vorläufige Deckungszusage entspricht einem selbstständigen Versicherungsvertrag vor dem endgültigen Vertragsabschluss. Für diesen Vertrag wird eine extra Prämie berechnet. Diese kann dann entweder mit dem endgültigen Vertrag verrechnet werden oder aber bei einem Nichtzustandekommen des Vertrages muss diese bezahlt werden.
Erfolgt ein Versicherungsfall innerhalb der Laufzeit der vorläufigen Deckungszusage, dann ist der Versicherer leistungspflichtig.
Anwendung findet die vorläufige Deckungszusage im Fall, wenn ein sofortiger Versicherungsschutz...
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Januar 20, 2012 at 12:14
Wartezeit
In vielen Versicherungssparten gibt es Wartezeiten. Diese sollen das subjektive Risiko eines Kunden beschränken. Während der Wartezeit muss der Versicherungsnehmer Prämienzahlungen tätigen, allerdings besteht innerhalb der Wartezeit kein Versicherungsschutz für Leistungsfälle.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Wartezeiten ganz oder teilweise erlassen werden.
Die Wartezeiten können in den einzelnen Versicherungssparten recht unterschiedlich sein.
Beispielsweise in der privaten Krankenversicherung beträgt die allgemeine...
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Januar 20, 2012 at 12:02
Wertsachen
Wertsachen spielen im Sachversicherungsbereich eine Rolle. Es erfolgt hier eine besondere Definition von Wertsachen. Dazu gehören versicherungstechnisch Urkunden, Sparbücher, sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Telefonkarten, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Gold, Platin, Silber, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände (Gemälde, Grafiken, Plastiken…) und Sachen mit einem Alter über 100 Jahre. Ausgenommen sind dabei Möbelstücke.
Normalerweise gibt es bei der Versicherung von Wertsachen eine besondere Entschädigungsgrenze. Mitunter...
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Januar 20, 2012 at 11:59
Widerrufsrecht
Der Versicherungsnehmer hat das Recht auf Widerruf eines Versicherungsvertrages. Dabei muss er die festgelegten Fristen einhalten. Der Widerruf muss in Schriftform erfolgen.
Gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz kann der Versicherungsnehmer einen Versicherungsantrag auf einen Versicherungsvertrag über 1 Jahr Laufzeit innerhalb von zwei Wochen nach der Unterzeichnung widerrufen. Die Rücktrittsfrist bei einer Lebensversicherung beträgt sogar 30 Tage.
Gleiches gilt auch bei den Fernabsatzverträgen, welche über das Telefon oder Internet abgeschlossen wurden.
Erst nach...
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Januar 20, 2012 at 11:39
XL
XL steht im Versicherungsbereich für Excess of Loss, der Schadenexedentenrückversicherung, einer besonderen Form der
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Januar 20, 2012 at 11:22
Yankee-Bonds
Erfolgt die Auflage einer US-Dollar notierten Anleihe durch einen ausländischern Emittenten, dann nennt man diese Yankee-Bond.
Yankee-Bonds sind auch im Portfolio ausländischer Versicherer und Fonds zu
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Januar 17, 2012 at 16:09
Zweitmarkt
Aufgrund von finanziellen und persönlichen Schwierigkeiten kündigen in der Regel viele Kunden eine kapitalbildende Lebensversicherung bereits vor dem Ende der Laufzeit.
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Januar 17, 2012 at 16:07
Zwingende Vorschrift
Gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG) darf keine Abweichung von diesen Vorschriften, weder zum Vorteil noch zum Nachteil für den Versicherungsnehmer erfolgen.
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