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Vorläufige Deckungszusage

Vorläufige Deckungszusage

Die vorläufige Deckungszusage entspricht einem selbstständigen Versicherungsvertrag vor dem endgültigen Vertragsabschluss. Für diesen Vertrag wird eine extra Prämie berechnet. Diese kann dann entweder mit dem endgültigen Vertrag verrechnet werden oder aber bei einem Nichtzustandekommen des Vertrages muss diese bezahlt werden. Erfolgt  ein Versicherungsfall innerhalb der Laufzeit der vorläufigen Deckungszusage, dann ist der Versicherer leistungspflichtig. Anwendung findet die vorläufige Deckungszusage im Fall, wenn ein sofortiger Versicherungsschutz notwendig ist. Ein Beispiel ist die Zulassung eines Neuwagens nach dem Kauf. Eine vorläufige Deckungszusage endet
  • nach dem Ablauf der vereinbarten Dauer für die Deckungszusage
  • mit der Ablehnung des endgültigen Vertrages, dem Hauptvertrag
  • durch den Versicherer oder Versicherungsnehmer
  • mit dem Abschluss des endgültigen Versicherungsvertrages
  • nach dem Scheitern der Vertragsverhandlungen
  • beim Abschluss einer neuen Deckungszusage
  • bei der Kündigung oder beim Zahlungsverzug, allerdings muss davor eine Belehrung durch den Versicherer erfolgen.





Vorläufige Deckungszusage

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