- nach dem Ablauf der vereinbarten Dauer für die Deckungszusage
- mit der Ablehnung des endgültigen Vertrages, dem Hauptvertrag
- durch den Versicherer oder Versicherungsnehmer
- mit dem Abschluss des endgültigen Versicherungsvertrages
- nach dem Scheitern der Vertragsverhandlungen
- beim Abschluss einer neuen Deckungszusage
- bei der Kündigung oder beim Zahlungsverzug, allerdings muss davor eine Belehrung durch den Versicherer erfolgen.
Hier erhalten sie ausführliche, leicht verständliche Informationen rund um den
Versicherungs-Fachbegriff Vorläufige Deckungszusage.
Wie wird Vorläufige Deckungszusage definiert und was bedeutet das in der Praxis für Sie?
Auf diese Fragen finden Sie hier nützliche Antworten.
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