Günstige Versicherung Versicherungs Fachbegriffe von A-Z leicht verständliche erklärt.
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Rückdatierung
Rückdatierung Bei einer Rückdatierung wird der technische vor den formellen Versicherungsbeginn gezogen. Dadurch können beispielsweise Wartezeiten erfüllt  oder aber ein günstiges Eintrittsalter erhalten
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Rückversicherung
Rückversicherung Eine Rückversicherung, auch kurz RV genannt, dient zur Aufteilung von Risiken auf eine Vielzahl von Versicherern. Dadurch kann ein versicherungstechnischer Risikoausgleich sichergestellt werden. Eine solche RV (Rückversicherung) ist von Nöten, um große Risiken zu versichern. Im Schadensfall ist dadurch die Gefährdung  der Existenz eines einzelnen Versicherers ausgeschlossen. Die Rückversicherung ist in dem Sinne eine Versicherung der Versicherer. Man kann  hier in verschiedene Arten der Rückversicherung unterscheiden: Quotenrückversicherung ...
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Rückwärtsversicherung
Rückwärtsversicherung Vor dem formellen  Beginn des Versicherungsvertrages liegen der technische und materielle Beginn.  Wichtig dabei ist, dass zum Vertragsabschluss kein Versicherungsfall bekannt ist. Es besteht aber die Möglichkeit, dass in dem vorgezogenen Zeitraum ein Versicherungsfall eintritt. Eine Rückwärtsversicherung ist notwendig, wenn ein rückwirkender Versicherungsschutz benötigt
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Rürup-Rente
Rürup-Rente Die Rürup-Rente auch als Basisrente bekannt dient zum Ausgleich von Vorsorgelücken. Besonders geeignet ist sie für Selbstständige, denen staatlich geförderte Altersprodukte versagt werden. Weiterhin werden durch die Rürup-Rente die Rentensenkung in die gesetzliche Rentenversicherung abgefangen. Diese Rentenform ist eine Sonderform für die private Rentenversicherung mit staatlichen Auflagen und Förderungen. Die Beiträge sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge als Sonderausgaben abziehbar. Allerdings nur unter folgenden Voraussetzungen: Im...
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Ruhegehalt
Ruhegehalt Ein Ruhegehalt erhalten Beamte gemäß Beamtenversorgungsgesetz, wenn sie eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren geleistet haben oder auch dienstunfähig infolge von Krankheit, Verwundung, sonstiger Beschädigung bei der Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes geworden sind. In der Regel beginnt der Ruhestand für Beamte mit der Vollendung des 67. Lebensjahres. Einige Beamte, darunter Polizeibeamte erhalten ein Ruhegehalt bereits ab dem 60. Lebensjahr. Im Falle einer dauernden Dienstunfähigkeit wird der Beamte mit sofortiger Wirkung in den Ruhestand
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Schadensregulierung
Schadensregulierung In einem eingetretenen Versicherungsfall wird der entstandene Schaden, sofern die Versicherungssumme dem Versicherungswert entspricht, in Geld ersetzt. Grundsätzlich muss der Versicherungsnehmer oder Geschädigte bei seinen Sach- und Vermögenswerten so gestellt werden, als sei kein Schaden eingetreten. Bei einigen Anbietern und in einigen Sparten ( Glasversicherung) besteht die Möglichkeit eines Naturalersatzes der versicherten Sache oder eine Reparaturleistung durch Vertragswerkstätten des Versicherers. Innerhalb der Personenversicherung erfolgt allerdings die...
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Schweigepflichtentbindung
Schweigepflichtentbindung Generell besteht für behandelnde Ärzte und Krankenhäuser nach gesetzlichen Vorschriften eine Schweigepflicht über erfolgte Behandlungen und Diagnosen. Der Versicherungskunde muss allerdings bei der Antragstellung zu einer Lebens- oder Krankenversicherung bereits im Antragsformular eine Schweigepflichtentbindung unterschreiben. Mitunter gilt diese Entbindung meist dann auch für verschiedene Jahre in der Vergangenheit. Die Schweigepflichtentbindung ermöglicht dem Versicherer die Risikoprüfung vor Vertragsabschluss und ebenso der Recherche im Versicherungsfall....
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Solidarprinzip
Solidarprinzip Das Prinzip dieser Versicherung besteht darin, dass jeder in einen Solidartopf Beiträge je nach seiner Leistungskraft oder Einkommenssituation bis zu einer Höchstgrenze einzahlt. Jeder, egal ob er leistungsschwächer ist oder auch Versicherte mit schlechter Risikosituation erhalten dann gleiche Leistungen. Das Solidarprinzip bildet in der Regel die Grundlage der Sozialversicherung wie für die gesetzliche
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Technischer Vertragsbeginn
Technischer Vertragsbeginn Der technische Versicherungsbeginn ist der gewünschte Versicherungsbeginn und zugleich der Beginn des prämienbelasteten Zeitraumes, also der Beginn der Beitragszahlungen. Meist wird der technische Vertragsbeginn im Antrag
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Term-Fix-Versicherung
Term-Fix-Versicherung Die Term-Fix-Versicherung ist auch als Versicherung mit festem Auszahlzeitpunkt bekannt. Es erfolgt bei einer Term-Fix-Versicherung eine Festlegung einer Erlebensfall- Leistung für einen besonderen Fall wie Ausbildung und auch die Heirat des mitversicherten Kindes. Die Besonderheit dieser Versicherung besteht darin, dass die Versicherung in voller Höhe bei Tod des Versorgers (versicherter Elternteil) beitragsfrei gestellt wird. Die Versicherungssumme wird dann beim vereinbarten Ablauf aber in voller Höhe
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