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Ruhegehalt

Ruhegehalt

Ein Ruhegehalt erhalten Beamte gemäß Beamtenversorgungsgesetz, wenn sie eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren geleistet haben oder auch dienstunfähig infolge von Krankheit, Verwundung, sonstiger Beschädigung bei der Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes geworden sind. In der Regel beginnt der Ruhestand für Beamte mit der Vollendung des 67. Lebensjahres. Einige Beamte, darunter Polizeibeamte erhalten ein Ruhegehalt bereits ab dem 60. Lebensjahr. Im Falle einer dauernden Dienstunfähigkeit wird der Beamte mit sofortiger Wirkung in den Ruhestand versetzt.




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