Verweisungsklausel
Die Verweisungsklausel ist eine Klausel in Versicherungsverträgen, die den Versicherer berechtigt, den Versicherungsnehmer im Schadensfall auf eine andere Versicherung zu verweisen. Diese Klausel wird häufig in der Berufsunfähigkeitsversicherung verwendet. Wenn der Versicherte aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls berufsunfähig wird und seine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, prüft der Versicherer zunächst, ob eine Verweisung auf eine andere zumutbare Tätigkeit möglich ist. Ist dies der Fall, kann der Versicherer die Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente verweigern und den Versicherten auf eine andere Tätigkeit verweisen, die er noch ausüben kann. Die Verweisungsklausel soll den Versicherer vor übermäßigen Kosten schützen und sicherstellen, dass die Versicherungsleistung nur erbracht werden, wenn tatsächlich Berufsunfähigkeit vorliegt. Die Auslegung und Anwendung dieser Klausel ist jedoch häufig Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten, da die Definition einer zumutbaren Verweisungstätigkeit subjektiv sein kann. Es ist daher ratsam, die genauen Bedingungen und Einschränkungen einer Verweisungsklausel vor Abschluss eines Versicherungsvertrages genau zu prüfen. Im Zweifelsfall sollte ein Experte zu Rate gezogen werden, um die möglichen Risiken und Auswirkungen einer Verweisungsklausel besser zu verstehen.Hier erhalten sie ausführliche, leicht verständliche Informationen rund um den
Versicherungs-Fachbegriff Verweisungsklausel.
Wie wird Verweisungsklausel definiert und was bedeutet das in der Praxis für Sie?
Auf diese Fragen finden Sie hier nützliche Antworten.
Impressum | Datenschutz | Copyright guenstige-versicherung.biz © 2022. All Rights Reserved.