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Überschussbeteiligung

Überschussbeteiligung

Die Überschussbeteiligung ist ein in der Versicherungswirtschaft häufig verwendeter Begriff. Er bezeichnet den Anteil der erwirtschafteten Gewinne eines Versicherungsunternehmens, der zusätzlich zu den garantierten Leistungen an die Versicherungsnehmer ausgezahlt wird. Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen und einigen anderen Versicherungsarten können die Versicherungsnehmer davon profitieren. Diese Beteiligung am Gewinn des Unternehmens wird in der Regel jährlich festgelegt und kann je nach finanzieller Situation des Versicherers und der Kapitalmärkte variieren. Die Höhe wird oft als Prozentsatz der Beitragssumme oder der angesammelten Rückkaufswerte angegeben. Die Versicherungsunternehmen können die Überschussbeteiligung entweder in Form von zusätzlichen Geldzahlungen oder durch eine Erhöhung der Versicherungsleistungen gewähren. Wichtig ist, dass diese nicht garantiert ist und von vielen Faktoren abhängt. Dazu gehört unter anderem die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, die Entwicklung der Kapitalmärkte und die Erfüllung bestimmter geschäftlicher Voraussetzungen. Versicherungsnehmer sollten die Bedingungen ihrer Versicherungspolice sorgfältig prüfen, um das Potenzial der Überschussbeteiligung zu verstehen. Die Überschussbeteiligung bietet Versicherungsnehmern die Möglichkeit, zusätzliche finanzielle Vorteile aus ihrer Versicherungspolice zu ziehen, und ist daher ein wichtiges Merkmal in der Welt der Versicherungen.  




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