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Rückgewähr

Rückgewähr

Unter Rückgewähr versteht man in der Versicherungswirtschaft die Rückerstattung von Prämien oder Leistungen an Versicherungsnehmer. In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass der Versicherungsvertrag vorzeitig beendet wird oder dass bestimmte Bedingungen erfüllt werden, die eine Rückgewähr auslösen. Ein häufiger Fall ist die Lebensversicherung. Stirbt der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Vertragslaufzeit, wird die Versicherungssumme an die Begünstigten ausgezahlt. Dies stellt eine Form der Rückgewähr dar, da die eingezahlten Prämien nun in Form einer Versicherungsleistung zurückfließen. Darüber hinaus kann es auch in anderen Versicherungssparten vorkommen, z.B. in der Kfz-Versicherung. Wenn ein Versicherungsnehmer seinen Vertrag vorzeitig kündigt, kann er unter bestimmten Umständen eine Rückerstattung der nicht verbrauchten Prämien erhalten. Dabei ist zu beachten, dass die Bedingungen für eine Rückerstattung von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein können. Es ist ratsam, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu lesen, um die genauen Bedingungen und den Umfang einer möglichen Rückerstattung zu verstehen.




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