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Deckungskapital

Deckungskapital

Bei einer Lebens- oder Rentenversicherung und sonstigen Sparversicherungen werden die verzinslich angesammelten Sparanteile eines Versicherungsnehmers als Deckungskapital bezeichnet. Diese werden mit einem Garantiezinssatz zuzüglich variabler erwirtschafteter Zinsen durch das Unternehmen für den Versicherungsfall angespart. Bei der Kündigung des Vertrages muss das Deckungskapital einer Lebensversicherung neu ermittelt werden. Der Rückkaufswert, die so genannte Ausschüttung an den Kunden, wird dann unter Abzug einer Stornogebühr errechnet. Im Falle einer Beitragsfreistellung gilt dann das Deckungskapital als Einmalbetrag zur Berechnung der beitragsfreien Versicherungssumme. Im Gegensatz dazu wird bei fondgebundenen Versicherungen der Zeitwert der Anteile ohne Garantiezinsen  berechnet. Diese werden dann unter Abzug der Stornokosten an den Versicherungsnehmer ausgeschüttet.




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