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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)

BAFin

Zu den gesetzlichen Aufgaben der BAFin zählen die Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen und Versicherungen, sowie der Schutz der Anleger und Kunden von Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsunternehmen und Versicherungen. Dabei werden von der BAFin folgende Kontrollfunktionen ausgeübt:
  • Bankaufsicht ( z.b. Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb oder Schließung bei Insolvenzgefahr)
  • Versicherungsaufsicht (z.b. Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb, Prüfung und Überwachung des Geschäftsbetriebes)
  • Wertpapieraufsicht/Asset Management (z.b. Überwachung des Börsenhandels zur Vermeidung von Insidergeschäften, Kontrolle der Veröffentlichungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz, Aufsicht über KAG)
  • Übergreifende Aufsicht (z.b. über Finanzdienstler), um Produkt- und Kapitalmarktentwicklungen zu kontrollieren und im Sinne einheitlicher EU- Vorschriften zu steuern.
Ebenfalls fungiert die BAFin neben dem Ombudsmann als Beschwerdestelle für die Versicherungskunden.  




Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)

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