Pflegebedürftigkeit
Personen, welche wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer oder voraussichtlich für mindestens sechs Monate in erheblichem oder höheren Maße Hilfe benötigen, sind pflegebedürftig. Im Abs. 2 des § 14 SGB XI werden die Ursachen für den Hilfsbedarf für körperliche, seelische, geistige Krankheiten oder Behinderungen erläutert: Im Sinne des Abs. 1 sind Krankheiten und Behinderungen:- Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat,
- Funktionsstörungen der inneren Organe oder Sinnesorgane,
- Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen.
Hier erhalten sie ausführliche, leicht verständliche Informationen rund um den
Versicherungs-Fachbegriff Pflegebedürftigkeit.
Wie wird Pflegebedürftigkeit definiert und was bedeutet das in der Praxis für Sie?
Auf diese Fragen finden Sie hier nützliche Antworten.
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